Die Auswahlsatzungen der Universitäten sind teilweise noch veraltet. Die Bonierung des TMS erfolgt zentral über eine Umrechnung des Testwerts in einen Punktwert. Die Formel für die Berechnung lautet:
Hierbei entspricht TMS StandardwertB dem erreichten Testwert des Bewerbers im TMS. TMS gewicht entspricht der erreichbaren Maximalpunktzahl in der jeweiligen Universitätenquote. Punkte TMSB ist die errechnete Punktzahl im Zulassungsverfahren in der jeweiligen Universitätenquote.